Schadenfreiheit bei der Autoversicherung

Für eine Schadenfreiheitsrabattübertragung gibt es ein Formular (TB 28), mit dem Sie Ihren Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse zugunsten des neuen Versicherungsnehmers aufgeben. Dies muss gut überlegt werden. Möchte der vorherige Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt wieder zurückübertragen, so ist das nur möglich, wenn der nachfolgende Versicherungsnehmer damit einverstanden ist. Ist der neue Versicherungsnehmer nicht damit einverstanden, müssen Sie leider auf diesen Schadenfreiheitsrabatt verzichten. Besonders häufig treten diese Fälle in Scheidungen auf. Überprüfen Sie also die Angebote genau und sichern Sie sich das für Sie beste Gesamtpaket.

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