Versicherungsumfang einer Hausratversicherung

Jeder, der eine eigene Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft hat, kann eine passende Versicherung, also eine Hausratversicherung, abschließen. So deckt man in der Regel die meisten Schäden ab, die im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Haus entstehen können. Jedoch weichen die Leistungen je nach Vertrag, Gesellschaft und Versicherungsunternehmen teilweise ab. Daher ist eine genaue Information im Vorfeld erforderlich. Einige Schäden sollten jedoch fast immer im Versicherungsumfang enthalten. Hierzu gehören zum Beispiel Schäden durch einen Wasserschaden bei Rohrbruch oder einem Defekt der Waschmaschine. Auch die durch einen Sturm oder Hagel verursachten Schäden, zum Beispiel eine durch den Sturm beschädigte Satellitenschüssel, sind im Leistungsumfang sehr oft enthalten. Wenn die durch einen Blitz verursachte Überspannung bei Geräten im Haus einen Schaden verursacht, kann dieser Schaden ebenfalls in einigen Tarifen geltend gemacht werden.

Ebenso sind Brandschäden, Einbruch- und Vandalismus-Schäden sowie Schäden durch eine Explosion bei vielen Gesellschaften versichert. Über diese Grundleistungen hinaus können je nach Anbieter auch noch andere Schäden in abgesichert sein.

Der Umfang der Versicherungsleistung wird in der Regel anhand der Quadratmeterzahl der Wohnung oder des Hauses festgelegt. Richtet man sich hier nach den Vorgaben der Versicherung (Versicherungssumme pro Quadratmeter), kann ein Verzicht von Unterversicherung abgeschlossen werden. Damit wird die Leistung nicht wegen zu geringer Versicherungssumme gekürzt. Dieser Verzicht ist ein wesentlicher Punkt beim Abschluss des Versicherungsvertrages.