Wohngebäudeversicherung
Schnell kann ein Brand in einer Wohnung entfachen, der sich dann über das gesamte Gebäude hinzieht. Natürlich übernehmen nunmehr die jeweiligen Hausratversicherungen die Schäden in den einzelnen Wohnungen, sprich die Schadensregulierung für ihre eigenen Versicherungsnehmer, das Gebäude an sich jedoch bleibt „brüchig“. Sofern hier jedoch eine Gebäudeversicherung abgeschlossen worden ist, übernimmt diese die Schäden am Gebäude an sich, welche durch den Brand entstanden sind. Ebenso verhält es sich, wenn Wasserleitungen einen Knacks bekommen, sprich ein Rohrbruch entsteht. Auch hier ziehen sich kleine und große Schäden durch das Mauerwerk, welche man mit der entsprechenden Versicherung beseitigen kann. Auch wenn man selbst der Meinung ist, eine solche Versicherung nicht zu benötigen, sollte man diese erst recht dann abschließen, wenn man Teile des Gebäudes vermietet, denn somit schützt man auch die Rechte Dritter, die beispielsweise ein Recht auf Instandsetzung der Wohnung haben, wenn diese durch einen Rohrbruch beschädigt wurde. Auch wenn beispielsweise das Dach kaputt geht, weil Regen, Sturm und Hagel gleichzeitig toben, muss dieses repariert werden.
Oftmals fehlen einfach die paar Euros, um diesen Schaden sofort zu beseitigen. Mit einer entsprechenden Gebäudeversicherung beugt man diesem vor und kann direkt einen Schadensausgleich vornehmen bzw. das entsprechende Dach reparieren. Sofern keine solche Versicherung besteht, muss man diese Schäden selber tragen, was selbstverständlich sehr unangenehm werden dürfte, da die Mieter auch ein Recht auf diese Reparaturen haben, diese sogar einklagen können.
